Strafsachen
Schnell kann man Beschuldigter eines Strafverfahrens sein |
Verkehrsteilnehmer können schneller als sie denken mit dem Strafrecht in Berührung kommen. Dazu muss man nicht unbedingt betrunken Auto gefahren sein.
Sind sie beispielsweise an einem Unfall beteiligt und ein Beteiligter äußert sich gegenüber der Polizei, dass er sich bei dem Unfall verletzt hat (z.B. Nackenschmerzen), so wird regelmäßig wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt. Wird einem ein solcher Vorwurf gemacht, sollte wohl überlegt sein, ob man sich der Polizei oder den Ermittlungsbehörden überhaupt äußert. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. In der Regel ist es besser einen Anwalt einzuschalten, der zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte nimmt. Dann kann entschieden werden, wie man sich am besten verhält. Gerade diese erste Einlassung ist häufig entscheident, wie das Verfahren ausgeht. Bei entsprechend klugen taktieren, kommt es häufig bei nicht so gravierenden Verstößen zu einer Einstellung.
Verhält man sich falsch, so muss man dagegen damit rechnen in einem Strafverfahren verurteilt zu werden und dann möglicherweise als vorbestraft zu gelten.
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