OWi-Verstöße
Nicht jeder Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung oder sonstige verkehrsrechtliche Reglung stellt automatisch einen Straftatbestand da. Häufig handelt es sich "nur" um eine Ordnungswidrigkeit (OWi). Verstöße können mit einer Geldbuße, Punkten in Flensburg, Fahrverbot und Führerscheinentzug geahndet werden. Gerade Fahrverbot und Führerscheinentzug können den Einzelnen ganz erheblich treffen. Daher muss im Fall einer Beschuldigung genau überlegt sein, was man gegenüber den Behörden äußert. Lassen Sie sich lieber vorher anwaltlich beraten. Wie ernsthaft der Verstoß ist und welche Folgen er hat können Sie auf der Seite des
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erfahren. Auch das
Kraftfahrzeugbundesamt in Flensburg (KBA) stellt einen Bußgeldkatalog zur Verfügung.
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