20.05.2012

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Bundesgesetze

Gesetze der Bundesrepublik Deutschland

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Fast alle wichtigen Bundesgesetze wie z.B. das (Link wird in neuem Fenster geöffnet)BGB oder die (Link wird in neuem Fenster geöffnet)ZPO können mittlerweilen online abgeufen werden. Die umfassendste (Link wird in neuem Fenster geöffnet)Sammlung stellt das Bundesministerium der Justiz zur Verfügung. Die Gesetzestexte können bei dem Bundesjustizminsterium auch als PDF-Datei herunter geladen werden.

Gesetze und Verordnungen werden im Bundesgesetzblatt und zwar im Teil I veröffentlicht. Das Bundesgesetzblatt ist seit einiger Zeit auch über das Internet öffentlich zugänglich. Das aktuelle Bundesgesetzblatt bis einschließlich Januar 1998 können beim (Link wird in neuem Fenster geöffnet)Bundesanzeiger-Verlag abgerufen werden. Das BGBl Teil I (Oktober 1990 - August 1997) und Teil II Oktober 1990-August sind über das (Link wird in neuem Fenster geöffnet)Juristisches Internetprojekt Saarbrücken abrufbar.

Auch über die Entstehung eines Gesetzes kann man sich informieren. So stellt der Bundestag die (Link wird in neuem Fenster geöffnet)Bundestagsdrucksachen und Bundestags-Plenarprotokolle im Volltext über das (Link wird in neuem Fenster geöffnet)Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge (DIP) öffenlich zur Verfügung. Einzelne Verwaltungsvorschriften des Bundes werden mittlerweile unter dem Portal (Link wird in neuem Fenster geöffnet)verwaltungsvorschriften-im-internet.de veröffentlicht.

Bei den im Internet abrufbaren Rechtsvorschriften handelt es sich nicht um die amtliche Fassung. Die Amtliche Fassung erschließt sich vielmehr aus dem jeweiligen Gesetz- und Verordnungsblatt.

Bitte beachten Sie auch die Aktualität. Nicht immer werden die online verfügbaren Rechtsvorschriften auf den aktuellen Stand gebracht.


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