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Nachträgliche Abrechnung auf Reparaturbasis
Auch nachträglich kann ein Unfall in Höhe der Reparaturkosten abgerechnet werden, wenn er zuvor auf Basis der Wiederbeschaffungskosten abgerechnet wurde
Abmahnfalle E-MailAuch in E-Mails müssen bestimmte Mindestangaben wie auf dem Briefpapier getätigt werden
Pauschale bei UnfallKlare Regelung zur Höhe der Unfallpauschale durch OLG Celle
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