Pauschale bei Unfall
Klare Regelung zur Höhe der Unfallpauschale durch OLG Celle | ![]() |
Bei Unfällen wird den Geschädigten neben den üblichen Schadenspositionen immer auch eine Unfallpauschale zugebilligt. Die Pauschale dient dazu typische Nebenkosten, wie beispielsweise Telefonate, etc. abzudecken.
Die Höhe dieser Pauschale ist von Gericht zu Gericht unterschiedlich (15 EUR - 25 EUR). Für den OLG Bezirk Celle hat das OLG Celle diesen Betrag nunmehr einheitlich auf 25 EUR festgesetzt.
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Auch nachträglich kann ein Unfall in Höhe der Reparaturkosten abgerechnet werden, wenn er zuvor auf Basis der Wiederbeschaffungskosten abgerechnet wurde
Abmahnfalle E-MailAuch in E-Mails müssen bestimmte Mindestangaben wie auf dem Briefpapier getätigt werden
Pauschale bei UnfallKlare Regelung zur Höhe der Unfallpauschale durch OLG Celle
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