Platzierung des Web-Impressums
Das Impressum muss nicht zwingend direkt mit der Startseite verlinkt sein | ![]() |
Mittlerweile dürfte jedem Betreiber einer Web-Seite bekannt sein, dass er im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben auch ein Impressum haben muss.
Ein Streitpunkt, der sich immer wieder stellt, ist: Wo muss das Impressum platziert sein. In der Regel wird empfohlen, auf der Startseite einen direkten Link zum Impressum zu setzen.
Der BGH hat entschieden, dass es auch ausreichend sein kann, wenn sich das Impressum nicht direkt von der Startseite aufrufen lässt. Der BGH hat es für ausreichend erachtet, dass sich ein auf der Startseite befindlicher Link ausreichend ist, der mit "Kontakt" beschriftet ist. Die darauf erscheinende Seite hat einen Link auf "Impressum".
Letztendlich sollte sich ein Anbieter genau überlegen, ob er ein Risiko eingehen will. Falls der Link auf der Startseite nicht Kontakt heißt, bleibt abzuwarten, ob diese Entscheidung auf die modifizierte Bezeichnung anwendbar ist. Da Rechtsstreite in diesem Bereich relativ teuer sind, sollte genau überlegt sein, ob Experimente eingegangen werden. Nur wenn ein Nutzer leicht darauf kommt, wo sich die Anbieterkennung befindet, wird er sich auf dieses Urteil berufen können. Gleichzeitig kann auch ein Impressum, auf welches direkt von der Startseite verlinkt wird, nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Auch hier gilt, dass die Bezeichnung des Link klar auf die Anbieterkennung hinweist. Weiterhin muss dieser Link auch erkennbar sein (keine weiße Schrift auf weißem Hintergrund).
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