Pflichtteil
Die nächsten Erben erhalten auch dann etwas vom Erbe, auch wenn der Erblasser Sie vom Erbe ausgeschlossen haben. Die ist durch den Pflichtteil geregelt (
§§ 2303-2338 BGB).
Grundsätzlich
Pflichtteilsberechtigt sind die Abkömmlinge, die Eltern und der Ehegatte, wenn diese wegen einer Verfügung des Erblassers nicht geerbt haben, diese bei gesetzlicher Erbfolge jedoch geerbt hätten. Der Pflichtteil muss innerhalb von
drei Jahren ab Kenntnis des Erbfalls und dem Ausschluss von der Erbschaft geltend gemacht werden. Der Pflichtteil ist ein Anspruch auf Zahlung in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
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