Strafprozessvollmacht
Möchten Sie, dass wir für Sie in einer strafrechtlichen Angelegenheit tätig werden, benötigen wir eine entsprechende auf uns lautende Strafprozessvollmacht. Leiten Sie uns diese Vollmacht im Original an uns zu. Die Vollmacht können Sie unter den unten befindlichen Link herunterladen, ergänzen und anschließend ausdrucken. Alles andere kann dann gerne auch auf telefonischen Wege, per Fax oder Email erfolgen.
Download: Strafprozessvollmacht
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Auch nachträglich kann ein Unfall in Höhe der Reparaturkosten abgerechnet werden, wenn er zuvor auf Basis der Wiederbeschaffungskosten abgerechnet wurde
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