Außergerichtliche Vollmacht
Möchten Sie, dass wir für Sie tätig werden, benötigen wir eine entsprechende auf uns lautende Vollmacht. Für Tätigkeiten außerhalb des gerichtlichen Verfahrens wird eine sogenannte außergerichtliche Vollmacht benötigt. Die Vollmacht können Sie unter den unten befindlichen Link herunterladen, ergänzen und anschließend ausdrucken. Leiten Sie uns diese Vollmacht im Original an uns zu. Alles andere kann dann gerne auch auf telefonischen Wege, per Fax oder Email erfolgen.
Download: Außergerichtliche Vollmacht
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