Prozessvollmacht
Möchten Sie, dass wir für Sie tätig werden, benötigen wir eine entsprechende auf uns lautende Vollmacht. Für Tätigkeiten in einem gerichtlichen Verfahren wird eine sogenannte Prozessvollmacht benötigt. Die Vollmacht können Sie unter den unten befindlichen Link herunterladen, ergänzen und anschließend ausdrucken. Leiten Sie uns diese Vollmacht im Original an uns zu. Alles andere kann dann gerne auch auf telefonischen Wege, per Fax oder Email erfolgen.
Download: Prozessvollmacht
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Auch nachträglich kann ein Unfall in Höhe der Reparaturkosten abgerechnet werden, wenn er zuvor auf Basis der Wiederbeschaffungskosten abgerechnet wurde
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