Prozesskostenhilfe
Ist eine Partei wirtschaftlich nicht in der Lage, einen Prozess vor Gericht aus finanziellen Gründen zu führen, so kommt Prozesskostenhilfe in Betracht. Prozesskostenhilfe wird bewilligt, soweit der Betreffende gemäß seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen bedrüftigt ist und mit seine Rechtsposition vor Gericht Aussicht auf Erfolg hat. Von der Prozesskostenhilfe (PKH) sind etwaige Gerichtskostenvorschüsse und die Kosten des eigenen Anwalts erfasst. Näheres kann dem Beiblatt zu dem Fragebogen über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse entnommen werden. Dieser Fragebogen muss jedem PKH-Antrag beigefügt werden. Der Fragebogen kann unter dem unten stehen Link heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Download: Prozesskostenhilfe
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