Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren
Ohne Anmeldung der Forderung gibt es kein Geld |
Ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden, so muss die Forderung angemeldet werden. Ohne Anmeldung gibt es keine Berücksichtigung bei einer eventuellen Quote. Für die Anmeldung gibt es kein vorgeschriebenes Anmeldeformular. Um Probleme zu vermeiden empfiehlt sich Verwendung dieses Formulars:
Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren. Diese
Hinweise helfen Ihnen bei der Anmeldung.
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