Beratungshilfe
Ist der Rechtssuchende nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage ist, die Kosten für eine Beratung selbst aufzubringen, kann ein Anspruch auf Beratungshilfe bestehen. In diesem Fall ist neben einer Eigenbeteiligung in Höhe von 10 € die Beratung beim Rechtsanwalt kostenlos. Der Antrag kann entweder vor der Beratung bei dem zustänigen Gericht beantragt werden oder bei dem Anwalt ausgefüllt werden. Das Formular kann unter den unten befindlichen Link als PDF-Datei abgerufen werden.
Download: Beratungshilfe
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