Mobbing
Krieg am Arbeitsplatz |
Mobbing ist die systematische Zermürbung eines Arbeitnehmers. Mobbing kann durch andere Arbeitnehmer als auch durch den Arbeitgeber ausgeführt werden. Der Begriff Mobbing selber ist nicht scharf definieret. Unter den Begriff fallen alle Handlungen, die in der Summe zur Zermürbung fallen. Diese können zum Beispiel auch Anspielungen, Scherze, Verweigerungen aber auch Schikane sein.
Wird ein Arbeitnehmer gemobbt, so sollte er sich frühzeitig dagegen wehren. Je länger er zuwartet, desto schwieriger ist es, später das Mobbing zu unterbinden. Der Arbeitnehmer kann sich hierzu an den Betriebsrat/Personalrat wenden oder direkt an den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber hat insoweit eine entsprechende Fürsorgepflicht. Der Gemobbte hat gegen den Mobbenden einen Anspruch auf Unterlassung. Dieser kann gegebenenfalls durch eine Klage gerichtlich durchgesetzt werden. Hat der Arbeitnehmer wegen des Mobbings das Arbeitsverhältnis selber fristlos gekündigt, so kann er, wenn die weiteren Voraussetzungen gegeben sind, auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
Ein Problem bei gerichtlichen Verfahren im Zusammenhang mit dem Mobben ist, dass der Gemobbte das Mobbing beweisen muss. Da grundsätzlich die allgemeinen Beweislastregeln gelten und sich selten Zeugen finden, ist dies schwer. Die Arbeitsgerichte geben daher der Eigenvernahme des angeblich gemobbten häufig einen höheren Stellenwert.
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