Befristetes Arbeitsverhältnis
Arbeit nur für bestimmte Zeit? |
Arbeitsverhältnisse können unter gewissen Voraussetzungen auch befristet werden. Dies bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis automatisch nach Zeitablauf ("zeitbefristeter" Arbeitsvertrag) oder nach Erreichens eines Zwecks ("zweckbefristeter" Arbeitsvertrag) endet. Vorher hönnen befristete Arbeitsverhältnisse grundsätzlich nicht durch fristgerechte Kündigung beendet werden, außer dieses wurde vertraglich vereinbart.
Gründe für eine Befristung des Arbeitsverhältnis können zum Beispiel Probearbeitsverhältnis oder Aushilfsarbeitsverhältnis sein.
Ob eine Beristung zulässig ist, richtet sich nach dem
Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfrG). Eine zulässige Befristung darf
§ 14 TzBfrG grundsätzlich nur zwei Jahre betragen. Soll die Befristung darüber hinausgehen, so bedarf es eines sachlichen Grunds (z.B. Vertretung eines Arbeitsnehmers wegen Schwangerschaftsurlaub). Sollte eine unzulässige Befristung vorliegen, so besteht ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit.
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