Änderungskündigung
Beendigung des bestehenden Arbeitsvertrages unter Angebot eines neuen Arbeitsverhältnisses |
Die Änderungskündigung ist eine Sonderform der fristgerechten Kündigung. Der Arbeitgeber kündigt damit das bestehende Arbeitsverhältnis unter gleichzeitiger Anbietung eines neuen geänderten Arbeitsverhältnisses. Nimmt der Gekündigte das Angebot des neuen Arbeitsvertrages nicht an, so endet das Arbeitsverhältnis bei wirksamer Kündigung.
Der Arbeitgeber kann aus rechtlichen Gründen zu einer Änderungskündigung verpflichtet sein. Muss der Arbeitgeber die Arbeitszeiten reduzieren, so kann er nicht einfach die bestehenden Arbeitnehmer kündigen und andere Arbeitnehmer mit geringeren Arbeitszeiten einstellen. Zunächst hat der Arbeitgeber den vorhandenen Arbeitnehmern diese Arbeitsplätze zu den neuen Bedingungen anzubieten. Dies geschieht in Form der Änderungskündigung. Versäumt der Arbeitgeber den Ausspruch einer Änderungskündigung, so kann dies zu einem Widereinstellungsanspruch des Arbeitnehmers führen.
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