Nahverkehr
Anfahrt mit dem öffentlichen Nahverkehr (ÖNV) |
Die Kanzlei ist bequem mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Als Haltestellen kommen sowohl die Haltestelle "Endpunkt Garbsen" der Stadtbahnlinie 4 als auch die Bushaltestelle "Konrad-Adenauer-Straße" in Betracht. Von beiden Haltestellen erreicht man in ca. vier Minuten die Kanzlei zu Fuß. Die Planung der Anreise übernimmt bequem die
elektronische Fahrplanauskunft (EFA). Geben Sie entweder die Starthaltestelle oder den Standort, von dem Sie die Anreise antreten, an - das Übrige übernimmt die Auskunft für Sie.
News
Auch nachträglich kann ein Unfall in Höhe der Reparaturkosten abgerechnet werden, wenn er zuvor auf Basis der Wiederbeschaffungskosten abgerechnet wurde
Abmahnfalle E-MailAuch in E-Mails müssen bestimmte Mindestangaben wie auf dem Briefpapier getätigt werden
Pauschale bei UnfallKlare Regelung zur Höhe der Unfallpauschale durch OLG Celle
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